Jedes aktive Mitglied des Herdecker Tennisclubs hat das Recht, mit einer Gastspielerin / einem Gastspieler (kurz: Gast) auf der Anlage des Herdecker Tennisclubs zu spielen. Dabei darf ein Gast maximal drei Spiele pro Jahr auf der Anlage des Herdecker Tennisclubs spielen.
Das einladende Mitglied des Herdecker Tennisclubs ist verpflichtet, den Gast vor Spielbeginn in die ausgehängte Liste im Clubhaus einzutragen.
Das einladende Mitglied des Herdecker Tennisclubs trägt die Kosten der Gastgebühr. Diese beträgt 8,00 EUR pro Gast und Stunde im Einzel beziehungsweise 8,00 EUR pro Gast und 1,5 Stunden im Doppel.
Ein Tennisspiel von Gästen ohne Beteiligung von aktiven Mitgliedern des Herdecker Tennisclubs ist untersagt. Eine Ausnahme von dieser Regelung kann nach vorheriger Anfrage jedes Vorstandsmitglied fällen. In diesem Fall ist die Gastgebühr der Gäste an das Vorstandsmitglied zu zahlen.
Auch passive Mitglieder des Herdecker Tennisclubs haben das Recht, dreimal pro Jahr mit einem weiteren (aktiven oder passiven) Mitglied Tennis zu spielen. Im Gegensatz zu einem Gast fallen hier allerdings keine Gebühren an.
Bei Unstimmigkeiten entscheidet ein Vorstandsmitglied.
Der Vorstand